Datenschutzerklärung

Datenschutzbestimmungen für das elektronische Bewerbermanagement des Kantons Schaffhausen
 
Einwilligung
Mit der Registrierung und Einreichung Ihrer Bewerbung stellen Sie dem Kanton Schaffhausen Ihre persönlichen Daten zum Zweck einer Stellensuche zur Verfügung. Sie stimmen in diesem Zusammenhang der Speicherung und Bearbeitung Ihrer Daten gemäss kantonalem Datenschutzgesetz vom 7. März 1994 (SHR 174.100) zu.
Ihre übermittelten Daten werden auf den Systemen und Servern unseres Software-Partners Haufe AG innerhalb der Schweiz gespeichert und im Rahmen des Bewerbungsverfahrens weiterverarbeitet.
 
Datensicherheit und Vertraulichkeit
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personalamtes, der Departemente und der Gerichte im Kanton Schaffhausen, wie auch die unseres Software-Partners, sind im Rahmen ihres arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnisses bzw. des Auftragsverhältnisses zur Verschwiegenheit über sämtliche persönlichen Daten verpflichtet. Unser Software-Partner Haufe AG garantiert zum Schutz vor unerlaubten Zugriffen auf die persönlichen Daten einen auf die technologischen Erneuerungen laufend angepassten Sicherheitsstandard. 
 
Zugriff und Verwendung Ihrer persönlichen Daten
Während des Bewerbungsverfahrens werden, neben den Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Zeugnisse und Diplome, Lebenslauf), Angaben zu Ihrer Person gespeichert, welche Sie uns zur Verfügung stellen. Diese Daten werden ausschliesslich im Rahmen Ihrer Bewerbung gespeichert, ausgewertet sowie bearbeitet oder intern weitergeleitet. Die Daten sind darüber hinaus nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des für die entsprechende Stellenbesetzung zuständigen Personalamtes sowie den für die Auswahl verantwortlichen Personen zugänglich. Die Informationen sind mit der ausgeschriebenen Stelle verbunden und werden nur innerhalb der Selektion im Bewerbungsprozess bearbeitet. 
  
Sie können Ihre gespeicherten Daten und Unterlagen jederzeit selbstständig im Login Bereich bearbeiten oder löschen. Darüber hinaus können Sie im Personalamt oder bei den zuständigen Dienststellen Auskunft verlangen, welche Daten über Sie bearbeitet werden.
  
Speicherung / Anonymisierung und Löschung der Daten
Ist das Auswahlverfahren abgeschlossen und treten Sie eine Arbeitsstelle beim Kanton Schaffhausen an, werden Ihre persönlichen Daten in Ihrem Personaldossier abgelegt. Im Bewerbersystem werden die Daten anonymisiert und stehen nur noch zu Reportingzwecken zur Verfügung. Dabei sind keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich.

Wenn Sie sich auf eine Stelle beworben und einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, werden Ihre Angaben spätestens 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens anonymisiert. Es erfolgt keine Mitteilung über die Anonymisierung der Daten.
  
Die anonymen Daten können für statistische Zwecke (z.B. Reporting) bearbeitet und ausgewertet werden. Dabei sind keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich. Das persönliche Kandidatenportal wird dabei gelöscht.

Bewerbungen, welche zur Einstellung kommen, werden nicht anonymisiert und bleiben im System bestehen.
  
Sofern Ihre Daten in einem Kandidatenpools für allfällige zukünftige Rekrutierungen gespeichert werden sollen, müssen Sie ihr Einverständnis separat unter "Datenfreigabe" bei der Einreichung Ihrer Bewerbung abgeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Daten automatisch in einem Pool gespeichert werden. Bei Interesse unsererseits kommt ein/e zuständige/r Mitarbeiter/in auf Sie zu oder Sie finden eine Anmerkung in der Absagemail. Passiert dies nicht, werden die Daten, wie im vorgängigen Abschnitt beschrieben, bearbeitet.
  
Es steht Ihnen zudem frei Ihre Bewerbung selbst jederzeit zu löschen.
  

Der Kanton Schaffhausen behält sich jederzeit eine Änderung dieser Bedingungen vor.


Stand: Oktober 2020